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Hausordnung für das Vereinsheim des Jugendclub Ludenhausen im Gebäude Hauptstr. 16, Ludenhausen
- Das Jugendschutzgesetz gilt im Vereinsheim
- Der Vorstand und die von ihm beauftragten Personen sind für die Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich.
- Im Vereinsheim gelten keine festen Öffnungszeiten allerdings muss darauf geachtet werden, dass Jugendliche sich dort nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes aufhalten. Geöffnet ist das Vereinsheim nur, wenn ein Schlüsselinhaber oder ein von diesem bevollmächtigter Vertreter aufsperrt. Dieser Schlüsselwart fungiert zugleich als Aufsichtsperson und muss seinen Namen in eine im Vereinsheim aushängenden Liste eintragen.
- Es gilt generelles Rauchverbot.
- Das Vereinsheim ist sauber zu halten, dies schließt das Aufräumen von Flaschen, Gläsern und sonstigem Müll mit ein. Für die Müllentsorgung beim Wertstoffhof sind die im Putzplan beauftragten Personen verantwortlich. Diesen unterliegt auch das Putzen in regelmäßigen Zeitabständen.
- Mit dem Eigentum des Jugendclubs ist so umzugehen, dass dieses keinen Schaden nimmt. Bei eventuell entstehendem Sachschaden ist der Verursacher haftbar zu machen. Es wird darum gebeten, vorgefundene oder entstandene Schäden sofort der verantwortlichen Person zu melden.
- Für abhandengekommenes oder beschädigtes Eigentum von Besuchern wird keine Haftung übernommen.
- Das Entleihen von Einrichtungsgegenständen ist nur nach Absprache mit dem Vorstand oder dem Clubleiter möglich. Dies muss auch schriftlich auf einer Materialausgabeliste vermerkt werden.
- Weisungen des Vorstandes, oder der beauftragten Personen sind zu befolgen. Besuchern, die sich der Hausordnung und den Weisungen der Leitung des Hauses widersetzen, kann der Zutritt zum Haus zeitweilig oder dauernd untersagt werden. Ein dauernder Ausschluss bedarf der Zustimmung des Vorstandes, wobei der Betroffene das Recht hat, sich zu äußern.
- Diese Hausordnung wird durch Aufenthalt vor und Eintritt in die Räume des Jugendvereins durch jedermann sofort und uneingeschränkt anerkannt.
- Diese Hausordnung kann jederzeit durch den Vorstand oder den/die Leiter/-in geändert oder ergänzt werden
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